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AutorenbildJanet Hering

ETH-Professoren über 65 – Wer und warum?




Wenn Professorinnen und Professoren der ETH Zürich oder der EPFL angestellt oder befördert werden, gibt der ETH-Rat diese Informationen bekannt. Auch Pensionierungen werden bekannt gegeben. Aus diesen Bekanntmachungen geht hervor, dass einige ProfessorInnen über das Pensionsalter hinaus gearbeitet haben. Diese Information ist jedoch nur öffentlich zugänglich, wenn der/die ProfessorIn in den Ruhestand tritt, nicht aber, wenn er/sie mit einem neuen Vertrag über das Pensionsalter hinaus weiterbeschäftigt wird.



Da die Verlängerung über das Pensionsalter hinaus aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, sollten die Steuerzahler über diese Berufungen informiert werden. Es gibt mehrere Gründe, warum die Steuerzahler diese Informationen haben möchten.

Erstens arbeiten nicht alle ProfessorenInnen über das Ruhestandsalter hinaus, sondern nur einige. Wenn es dem öffentlichen Interesse dient, Informationen über andere Ernennungen (d. h. Einstellungen und Beförderungen) bereitzustellen, sollten die gleichen Standards für Wiederernennungen nach Erreichen des Pensionsalters gelten. Eine solche Information wäre ein erster Schritt zur Gewährleistung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit bei Entscheidungen über Wiederernennungen nach Erreichen der Altersgrenze.

 

Zweitens schränkt die Wiederberufung von Professoren und Professorinnen nach Erreichen der Altersgrenze zwangsläufig die Einstellung neuer, jüngerer ProfessorenInnen ein. Die Erneuerung des Lehrkörpers liegt im Interesse der akademischen Einrichtungen und der Öffentlichkeit, die sie unterstützt. Grundlegende Normen der Rechenschaftspflicht und Transparenz legen nahe, dass die Öffentlichkeit über das Gleichgewicht zwischen Professoren und Professorinnen, die das Pensionsalter überschritten haben, und über Neueinstellungen informiert werden sollte.  

 

Drittens werden Frauen erst seit 1985 an der ETH Zürich und seit 1967 an der EPUL (später EPFL) zu Professorinnen ernannt. Wie die Grafik zeigt, ist der Anteil der Frauen auf Stufe einer ordentlichen Professorin viel langsamer gestiegen als die Zahl der Frauen überhaupt auf dieser Stufe. Dies widerspiegelt das schnellere Wachstum der Anzahl der männlichen ordentlichen Professoren im Vergleich zu den weiblichen ordentlichen Professorinnen wieder. Da es weitaus weniger außerordentliche als ordentliche Professorinnen gibt, ist es wahrscheinlich, dass die Pensionierung von Frauen zu einem Rückgang des Frauenanteils auf der Stufe der ordentlichen ProfessorenInnen führt. Dieser Effekt würde sich noch verstärken, wenn mehr männliche Professoren als weibliche Professorinnen über das Ruhestandsalter hinaus arbeiten. Ohne Informationen darüber, welchen ProfessorInnen dieses Privileg gewährt wird, könnte dieser potenzielle Effekt nur im Nachhinein beobachtet werden.

 

Die Wissenschaft ist von Natur aus international. Daher sind die Unterschiede in den nationalen Praktiken in Bezug auf die Zwangsversetzung in den Ruhestand in der wissenschaftlichen Gemeinschaft besonders deutlich. Die bessere Gesundheit und die höhere Lebenserwartung dürften den Druck in Richtung Flexibilität bei der Pensionierung von ProfessorenInnen erhöhen. Neue Bestimmungen in der Verordnung über die ETH-ProfessorenInnen [1] (in Kraft ab 01.08.2022) sehen die Möglichkeit vor, dass ProfessorenInnen über das Pensionsalter hinaus auf der Grundlage von Verträgen arbeiten, die entweder dem Privatrecht (Art. 14a) oder dem öffentlichen Recht (14b) unterliegen. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass Informationen über solche Vereinbarungen bereits zum Zeitpunkt ihres Abschlusses zur Verfügung stehen und nicht erst im Nachhinein, wenn der Professor oder die Professorin in den Ruhestand geht.

      

Janet Hering ist Direktorin des Eidgenössischen Instituts für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz (Eawag), Professorin für Umweltbiogeochemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und Professorin für Umweltchemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (EPFL). Sie wird Ende 2022 in den Ruhestand treten.        


Dieser Artikel gibt die persönliche Meinung der Autorin wieder und spiegelt nicht unbedingt die Position einer Institution oder Gruppe wider, mit der sie verbunden ist. 

    

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